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Konformitätsbewertung

Zapfsäule
Konformitätsbewertungen
Die Hessische Eichdirektion ist als benannte Stelle anerkannt. Sie kann Konformitätsbewertungsverfahren für verschiedene Messgeräte durchführen. Die detailierte Liste ist unter dem nachstehenden Link zu finden. (Nando)


Konformitätsbewertungsverfahren

1. Konformitätsbewertungsverfahren für nichtselbsttätige Waagen nach 2009/23/EG:
  • Modul F und G: Produktprüfung
  • Modul D: Anerkennung und Überwachung des QM-Systems des Herstellers

2. Konformitätsbewertungsverfahren nach 2004/22/EG:

Definition MID (Measurement Instrument Directive):
Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte
Die Richtlinie gilt für Wasserzähler, Gaszähler und Mengenumwerter, Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, Wärmezähler, Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser, selbsttätige Waagen, Taxameter, Maßverkörperungen, Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen und Abgasanalysatoren.
Diese Richtlinie stellt die Anforderungen in Hinblick auf Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme der genannten Messgeräte und Systeme.

Modul Messgerät
A1 Ausschankmaße (Anhang MI-008)
F (in Verbindung mit B)

Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme (Anhänge MI-001, MI-002, MI-003 und MI-004)
Messgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser (Anhang MI-005)
Selbsttätige Waagen (Anhang MI-006)
Taxameter (Anhang MI-007)
Maßstäbe und Messbänder (Anhang MI-008)
Geräte zur Messung von Länge und ihrer Kombinationen (Anhang MI-009)
Abgasmessgeräte für Ottomotoren (MI-010)

F1 Maßstäbe und Messbänder, Ausschankgefäße (Anhang MI-008)
Geräte zur Messung von Länge und ihrer Kombinationen (Anhang MI-009)
G Messgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser (Anhang MI-005)
Selbsttätige Waagen (Anhang MI-006)


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